Bei einer Trennung tragen beide Seiten schwer. Ich beginne hier mit den Vätern, nicht weil es die Mütter leichter hätten, sondern weil über die Seite der Väter seltener gesprochen wird.
In meinen Jahren in der betrieblichen Sozialberatung sassen immer wieder Väter an meinem Tisch, manche den Tränen nahe. Ihre Kinder waren meist noch klein, und ein Ende ihrer Lage war über Jahre nicht in Sicht. Nach dem Unterhalt blieb ihnen das Existenzminimum. Viele wohnten in einer Einzimmerwohnung, und ihren Kindern konnten sie kaum etwas bieten.
Für Besuche der Kinder reichte das nicht: kein eigenes Zimmer, kaum Platz zum Übernachten. Ihre Kinder sahen sie nur ab und an, zu geregelten Zeiten.

Freiwillig kamen die wenigsten. Meist hatten Vorgesetzte oder die Personalabteilung sie geschickt, und das war gut so. Denn finanziell trifft eine Trennung statistisch häufiger die Frauen, das ist gut belegt, und so fällt die Not dieser Väter kaum auf. Was sie tragen, steht in keiner Armutsstatistik: Sie zahlen, verlieren aber den Alltag mit ihren Kindern. Diese seelische Last bekommt wenig Aufmerksamkeit, und Anlaufstellen dafür gibt es wenige.
Dass sich daran wenig geändert hat, höre ich auch von meinem Mann Christian. Er arbeitet in der IT. In seinem Team gibt es Kollegen, die nie zum gemeinsamen Mittagessen mitgehen. Nicht aus Ungeselligkeit, sondern weil das Geld nicht reicht. Sie sind zahlende Väter.
Christians Kollegen sind keine Einzelbeispiele. Sie sind das Muster, das ich viele Jahre am Beratungstisch gesehen habe.
Der Mythos: Bei der Trennung wird verteilt
Wir stellen uns eine Trennung gern als den Moment vor, in dem alles neu verhandelt wird. Wer bekommt die Wohnung, wer die Kinder, wer zahlt wie viel? Als würde hier entschieden, und als könnte man mit genug Verhandlungsgeschick, einem guten Anwalt oder einem verständnisvollen Gericht ein faires Ergebnis herausholen.
Die meisten Trennungen, die ich begleitet habe, waren erstaunlich wenig von grossen Gefühlen bestimmt. Es ging um Pragmatisches: Geld, Wohnung, Betreuung. Und genau da zeigte sich, dass das Meiste längst feststand.
Ein Blick auf die Rechtslage in der Schweiz zeigt, warum. Unterhalt wird nach einem festen Schema berechnet: Zuerst wird für jede Person der Grundbedarf ermittelt, also Grundbetrag, Miete, Krankenkasse, Arbeitsweg. Erst was dann übrig bleibt, wird verteilt. Das Existenzminimum des Zahlenden ist dabei geschützt. Reicht das Geld nicht für zwei Haushalte, trägt das Loch der betreuende Elternteil, notfalls die Sozialhilfe. Der Vater lebt dann exakt auf dem Minimum, die Mutter mit dem Rest. Das ist keine Willkür, sondern Rechnung.
Auch die Dauer ist geregelt. Wer die Kinder hauptsächlich betreut, muss in der Regel ab der Einschulung des jüngsten Kindes wieder zu 50 Prozent arbeiten, ab der Oberstufe zu 80 Prozent und ab dessen 16. Geburtstag voll. Bis 2018 galt sogar: 50 Prozent erst, wenn das jüngste Kind zehn ist. Der Unterhalt für die Kinder selbst läuft bis zur Volljährigkeit, bei einer Ausbildung bis zu deren Abschluss. Für einen Vater mit kleinen Kindern bedeutet das: viele Jahre am Minimum.
Die Weichen werden früh gestellt
Warum leben die Kinder nach einer Trennung meist bei der Mutter? Die Antwort liegt selten in der Trennung selbst, sondern in den Jahren davor. In der Schweiz arbeiten Mütter mit betreuungspflichtigen Kindern im Schnitt rund 55 Prozent, Väter rund 91 Prozent. Wer Vollzeit arbeitet, kann nach einer Trennung nicht plötzlich den ganzen Alltag übernehmen, selbst wenn er es möchte.
Das hat auch mit der Kinderbetreuung zu tun: Krippenplätze waren in der Schweiz lange knapp und teuer, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Das ändert sich, aber langsam.
Nach der Trennung wird genau diese Entscheidung für beide spürbar. Er hat das Einkommen, aber keinen Alltag mit den Kindern. Sie hat die Kinder, aber eine Lücke im Lebenslauf. Und die Altersvorsorge? Was während der Ehe in Pensionskasse und AHV angespart wurde, wird bei einer Scheidung zwar hälftig geteilt. Doch geteilt wird eine Vorsorge, die im Wesentlichen einer aufgebaut hat. Am Ende stehen beide schlechter da als Paare, in denen beide durchgearbeitet haben. Bei unverheirateten Paaren fällt selbst dieser Ausgleich weg.
Das ist die eigentliche Entlastung: Wenn du gerade in einer Trennung steckst und das Gefühl hast, ungerecht behandelt zu werden, liegt das nicht unbedingt an dir, an deinem Ex-Partner, deiner Ex-Partnerin oder am Gericht. Unter den Bedingungen, die die meisten Familien vorfinden, war eure Entscheidung der vernünftigste Weg. Mit einer Trennung rechnet in diesem Moment niemand, und das ist auch richtig so.
Mit zweierlei Mass: wie wir Mütter und Väter bewerten
Ein Freund von mir war über viele Jahre alleinerziehend. Er sagte mir einmal, als alleinerziehender Vater bekomme man viel mehr Anerkennung als eine alleinerziehende Mutter, gerade auch von anderen Müttern.
Ich nehme das auch heute noch zum Teil so wahr. Ein Kollege meines Mannes lebt allein mit seinen Kindern. Seine Frau ist ausgezogen, die Kinder sind mitten in der Pubertät, er arbeitet Vollzeit und ist permanent unter Strom. Für das, was er leistet, bekommt er viel Verständnis und Anerkennung. Stemmen muss er trotzdem alles allein.
Mir scheint, für Mütter und Väter gelten unterschiedliche Massstäbe:
- Fürsorge ist bei Männern eine Leistung und bei Frauen eine Pflicht.
- Gehen ist bei Männern normal und bei Frauen ein Verrat.
Die Mutter, die auszieht, gilt schnell als Rabenmutter. Der Vater, der betreut, bekommt Applaus. Der Vater, der zahlt, wird dagegen häufig übersehen, denn er erfüllt ja seine Pflicht. Für Pflichterfüllung gibt es keinen Applaus, also auch wenig Verständnis dafür, wenn sie einen an den Rand bringt.
Der Leidensdruck dieser Väter ist real. Wer den vollen Unterhalt zahlt, die Kinder aber nur jedes zweite Wochenende sieht, trägt ebenfalls schwer: am Geld und am Verlust von Alltag mit seinen Kindern. Viele Väter würden gern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen. Wenn ein Elternteil vor Gericht allein die alternierende Obhut beantragt, also die Betreuung im Wechsel, sind das in der Schweiz fast immer die Väter.
Immer wieder hörte ich in der Beratung auch: Sie lebt mit einem neuen Partner, der gut verdient, und ich zahle trotzdem vollen Unterhalt. Rechtlich ist das korrekt. Ein neuer Partner beeinflusst höchstens den Unterhalt für die Ex-Frau, und das in der Regel erst nach rund fünf Jahren Zusammenleben. Der Kindesunterhalt läuft unabhängig davon weiter, denn er steht dem Kind zu. So entstehen zwei Zuhause für dieselben Kinder, mit völlig unterschiedlichen Möglichkeiten. Für diese Väter ist das schwer zu akzeptieren.

Ein Blick über die Grenze
Man könnte meinen, das sei ein Schweizer Problem: zu wenig Kitas, zu viel Tradition. Doch auch in Deutschland, wo es einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gibt, sind gut 80 Prozent der Alleinerziehenden Mütter. Das ist kaum weniger als in der Schweiz.
Aufschlussreich ist Schweden, wo ich einen Teil meines Lebens verbringe. Dort sind Väter im Alltag sichtbar. Man sieht sie tagsüber mit Kinderwagen und auf Spielplätzen. Ist ein Kind krank, bleibt ganz selbstverständlich auch der Vater zu Hause. Die Schweden haben dafür sogar ein eigenes Verb: „vabba“, abgeleitet von „vård av barn“, Pflege eines Kindes. Wer vabbt, bleibt beim kranken Kind zu Hause und erhält dafür Geld von der staatlichen Sozialversicherung, Mütter genauso wie Väter. Mein Mann Christian hat erlebt, wie sich Kollegen deshalb kurzerhand abmeldeten. Mir schrieb einmal ein Kundenberater einer Versicherung, er betreue gerade seine Kinder und melde sich morgen wieder. Und bei einer Hausbesichtigung kam der Makler mit seinem Baby vor dem Bauch. In der Schweiz wäre das alles kaum denkbar.

Trotzdem beziehen auch in Schweden die Väter nur gut ein Viertel der bezahlten Elternzeit. Und auch dort lebt nach einer Trennung gut die Hälfte der Kinder überwiegend bei der Mutter. Aber 28 Prozent wohnen zu gleichen Teilen bei beiden Eltern. Für diese Väter gibt es kein „jedes zweite Wochenende“. Sie bleiben nach der Trennung im Alltag ihrer Kinder, mit Schulweg, Hausaufgaben und krankem Kind.
Bezeichnend ist auch die Sprache. Wo wir von Patchwork- oder Stieffamilie sprechen, sagen die Schweden Bonusfamilie: Bonuskind, Bonuspapa, Bonusmama. Wer neu dazukommt, ist kein Ersatz und keine Konkurrenz, sondern ein Gewinn.
Leicht ist es dort trotzdem nicht. Ich erlebe dort auch Mütter, die nach einem vollen Arbeitstag abends noch den Kindergeburtstag ausrichten. Jedes Modell hat seinen Preis, auch das schwedische.
Eine Kita allein reicht also nicht. Es braucht das ganze Paket: Elternzeit, die auch Väter nehmen, das Recht, beim kranken Kind zu Hause zu bleiben, und ein Umfeld, in dem das niemand erklären muss. Erst dann können Väter den Alltag wirklich mittragen, und bleiben auch nach einer Trennung mehr als Zahlväter.
Der Hebel: Die andere Seite sehen
Wie ein Paar Familie und Beruf aufteilt, lässt sich nicht beliebig ändern. Es hängt an Kitaplätzen, Löhnen, Arbeitgebern und daran, was in einem Land üblich ist. Man kann Nuancen setzen, und es lohnt sich, die Aufteilung ab und zu anzuschauen. Ein Patentrezept gibt es aber nicht.
Was jeder tun kann, ist etwas anderes: den Blick wechseln. Ob ihr noch zusammen seid oder schon getrennt, stellt euch eine Frage:
Was bedeutet diese Aufteilung für den anderen?
Für die Mutter kann die Antwort lauten: Er hat das Einkommen, aber den Alltag mit den Kindern verloren. Für den Vater: Sie hat die Kinder, aber auch eine Lücke im Beruf und in der Vorsorge. Wer das sieht, muss nicht mit allem einverstanden sein, begegnet dem anderen aber mit mehr Verständnis.
Und wenn die Trennung schon passiert ist? Dann stellen sich andere Fragen: Was lässt sich noch neu verhandeln, und wie vollzieht man eine Trennung so, dass beide handlungsfähig bleiben? Darum geht es in einem der nächsten Artikel.
Die Grenze: Wenn Reden nicht mehr möglich ist
Alles, was ich hier beschreibe, setzt voraus, dass beide noch miteinander reden können. Das ist längst nicht bei allen Paaren der Fall. Manche sind so zerstritten, dass jedes Gespräch im Streit endet. Dann kann eine Mediation oder eine neutrale Fachperson helfen, wieder ins Gespräch zu kommen.
Am äussersten Ende stehen Trennungen, bei denen psychische oder körperliche Gewalt im Spiel ist. Dort geht es nicht mehr um Verständnis für die andere Seite, sondern um Schutz. Wer Gewalt erlebt, braucht fachliche Hilfe, etwa durch eine Opferhilfe-Beratungsstelle.
Fazit: Beide Seiten sehen
Bei einer Trennung schaut man in der Regel zuerst auf sich selbst: Was bedeutet das für mich? Das ist menschlich. Die Väter, die zahlen, verlieren etwas, das in keiner Unterhaltsberechnung auftaucht: den Alltag mit ihren Kindern. Die Mütter, die betreuen, tragen ihre eigene Last. Wer ganz oder fast ganz zu Hause war, merkt oft erst Jahre später, was an Berufserfahrung und Vorsorge fehlt. Wer zusätzlich arbeitet, trägt die Doppelbelastung von Beruf und Kindern.
Dabei hat keiner von beiden etwas falsch gemacht. Die Eltern haben damals nach bestem Wissen und Gewissen entschieden und so, wie es die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen möglich machten. Was das bei einer Trennung bedeutet, zeigt sich erst später. Wer das versteht, kämpft weniger gegeneinander und findet eher eine Lösung, mit der beide leben können. Und Schweden zeigt: Wo der Rahmen es zulässt, bleiben Väter auch nach einer Trennung mehr als Zahlväter.
Auch in der Schweiz bewegt sich etwas: Mehr Väter reduzieren ihr Pensum, mehr Familien finden einen Krippenplatz. Solche Veränderungen kommen selten nur von oben. Sie entstehen Schritt für Schritt, auch durch jedes Paar, das bewusst hinschaut. Steter Tropfen höhlt den Stein.
Impulsfragen zur Selbstreflexion
Diese Fragen kannst du für dich allein durchgehen oder gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin anschauen.
- Welche Rolle habe ich in unserer Familie übernommen, und wann wurde das eigentlich entschieden?
- Was bedeutet unsere Aufteilung für den anderen?
- Welches Bild habe ich von der Mutter, die geht, und vom Vater, der zahlt?
- Was an meiner Situation ist wirklich ungerecht, und was ist die Folge einer Entscheidung, die wir gemeinsam getroffen haben?
Wenn du mitten in einer Trennung steckst und Klarheit suchst, was sie für dich und für die andere Seite bedeutet, lass uns in einem Orientierungsgespräch deine Situation sortieren, allein oder gemeinsam als Paar.
Quellen
- Bundesrat: Erläuternder Bericht zur Revision des Kindesunterhalts (Schutz des Existenzminimums, Mankoteilung)
- SRF: Keine Mankoteilung im Unterhaltsrecht
- KESB Kanton Bern: Merkblatt für Eltern zum Kindesunterhalt
- Beobachter: Abänderung der Scheidungsalimente wegen Konkubinats
- Bundesrat: Studie zur alternierenden Obhut
- Die Teilzeitstudie, Initiative #geschlechtergerechter, 2023 (Erwerbspensen von Müttern und Vätern)
- familienleben.ch: Alternierende Obhut in der Schweiz
- law.ch: Betreuungsunterhalt und Schulstufenmodell (Bundesgericht, BGE 144 III 481)
- Beobachter: Alimente berechnen, die zweistufige Methode
- Kanton Zürich: Elterliche Unterhaltspflicht, Art. 277 ZGB
- Bundesfamilienministerium: Zehnter Familienbericht (Anteil alleinerziehender Väter in Deutschland)
- Blick/SDA: Haushaltsstatistik Schweiz (Anteil alleinerziehender Mütter in der Schweiz)
- SCB (Statistiska centralbyrån): Vanligast att barn bor hos mamma (Wohnform von Kindern getrennter Eltern in Schweden)
- The Local: Anteil der Väter an der Elternzeit in Schweden


























